Batterieverordnung


Hinweise zur Batterieverordnung

Bei einigen der von uns vertriebenen Artikel gehören Batterien zum Lieferumfang.

Gemäß Batterieverordnung sind wir als Händler verpflichtet Sie auf Folgendes hinzuweisen:

Als Endverbraucher können Sie Batterien und Akkus aus dem Sortiment auch in der Verkaufsstelle des jeweiligen Händlers unentgeltlich zurückgeben oder an die Versandadresse des jeweiligen Händlers zurücksenden.

Sie können die Akkus und Batterien auch in einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort (überall dort, wo Batterien verkauft werden) zurückgeben.

Von uns erhaltene Batterien oder Akkus können sie uns nach Gebrauch unentgeltlich zur Entsorgung an folgende Adresse zurücksenden:

Uhren-Atelier Hans Christian-Schulz
Allee 25
32805 Horn-Bad Meinberg

 

Eine Entsorgung im Haus- oder Restmüll ist ausdrücklich verboten! Zudem sind Sie gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus zurückzugeben.

 

Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, die die gesetzlichen Grenzwerte nach § 17 Abs. 3 BattG überschreiten, sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne sowie dem chemischen Symbol des jeweiligen Schadstoffes (z.B. “Cd” für Cadmium, “Pb” für Blei, “Hg” für Quecksilber) gekennzeichnet.

Eine entsprechende Kennzeichnung muss vom Hersteller vorgenommen werden, wenn folgende Grenzwerte überschritten werden:

Hg = Quecksilber > 0,0005 Masseprozent

Cd = Cadmium > 0,002 Masseprozent

Pb = Blei > 0,004 Masseprozent

Pb = Blei > 0,004 Masseprozent

Sie haben noch Fragen zum Thema “Batterieverordnung”? Dann rufen Sie uns an oder schreiben uns einfach eine E-Mail. Wir helfen Ihnen gerne weiter.